
Prophylaxe Maßnahmen sind schmerzfrei und das Kind wird frühzeitig an das Geschehen in der Zahnarztpraxis herangeführt:
Schon in der Schwangerschaft und bei dem ersten Zahnarztbesuch Ihres Kindes (in der Regel im Alter von 2 Jahren) erfolgt eine genaue Aufklärung der Eltern über sinnvolle Vorsorgemaßnahmen.
Für Kinder und Jugendliche von 6-18 Jahren sind seit 1993 bestimmte Vorsorgemaßnahmen ("IP-Leistungen") gesetzlich verankert. Sie werden in unserer Praxis von regelmäßig geschulten Mitarbeiterinnen durchgeführt. Über diese Basisprophylaxe hinausgehende Maßnahmen werden nach zahnärztlicher Untersuchung individuell angeboten.